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Batterieverordnung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Administrator   
Freitag, 18 Juli 2008

Information zur Batterieverordnung

Im Lieferumfang einiger Geräte befinden sich Batterien, die z.B. zum Betrieb von Fernbedienungen , Bissanzeigern o.ä. dienen. Auch in den Geräten selbst können Batterien oder Akkus fest eingebaut sein. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Batterien oder Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen:

Bitte entsorgen Sie Altbatterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, an einer kommunalen Sammelstelle oder geben Sie sie im Handel vor Ort kostenlos ab. Die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batterieverordnung ausdrücklich verboten. Von uns erhaltene Batterien können Sie nach Gebrauch bei uns unter der nachstehenden Adresse unentgeltlich zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden. In unseren Geschäftsräumen steht ein entsprechendes Behältnis zur Entsorgung für unsere Kunden bereit.

GFP Angelbedarf
Gerd-Friedhelm Paulus
Haverter Weg 5
52538 Schalbruch / Selfkant
Deutschland

durchgestrichener Mülleimer bei BatterienBatterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltone gekennzeichnet, ähnlich dem Symbol in der Abbildung links. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes - im Beispiel links "Cd" für Cadmium. "Pb" steht für Blei, "Hg" für Quecksilber.

Weitere Hinweise zur Batterieverordnung finden Sie beim Bundesministerium der Justiz

Letzte Aktualisierung ( Freitag, 18 Juli 2008 )
 
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